Der Bundesrat hat vergangenen Freitag die nicht zustimmungspflichtige Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gebilligt, sie kann daher wie vorgesehen zum Jahreswechsel in Kraft treten. In einem begleitenden Entschließungsantrag fordert der Rat die Bundesregierung auf, künftig auch Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu fördern.
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