Der GIH hat aktuell seine Mitglieder befragt, wie sie die aktuelle und kommende Auftragslage bzw. die staatlichen Hilfspakete zur Bewältigung der Coronaepidemie einschätzen. Vier von fünf sehen die Auftragslage im nächsten Monat zum Teil stark einbrechen.
Gerade jetzt, angesichts massiver wirtschaftlicher Unsicherheit, braucht es sehr schnell konkrete stabilisierende Wirtschaftsmaßnahmen. Hier setzt Energiespar-Contracting an.
Das neue KfW-Förderprodukt startet zum 15.03.2020 und richtet sich an mittelständische private und kommunale Unternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz von 500 Mio. Euro.
Die IFH/Intherm findet aufgrund der Corona-Thematik nicht wie geplant im April statt. Ein neuer Termin wird schnellstmöglich bekanntgegeben.
Eine jüngst veröffentlichte Analyse zur Zielerreichung bzw. Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) im Zeitraum 2014 bis 2018 zeigt – speziell auch für Energieberater – interessante positive Ergebnisse auf.
Zum 1. Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen. Das heißt: Vom Netzbetreiber erhalten diese Anlagen für ihren eingespeisten Solarstrom nicht mehr automatisch eine Vergütung, sondern die Betreiber müssen sich kümmern und den Strom verkaufen oder selbst verbrauchen.
Die Richtlinie zur BAFA-Förderung „Energieberatung für Wohngebäude“, inkl. individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) wird zum 1. Februar 2020 angepasst: Förderquote und Förderhöchstsumme steigen.
Der Bundestag beriet am Mittwoch, 29. Januar 2020, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“. Nach halbstündiger Debatte wurde der Entwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse unter Federführung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den lange erwarteten Referentenentwurf zur Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in Umlauf gebracht. Der Entwurf sieht zahlreiche Änderungen am WEG vor, u.a. um die Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen zu vereinfachen,
Die zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Produktänderungen beziehen sich auf die Sanierung und den Neubau zum KfW-Effizienzhaus für Wohn- und Nichtwohngebäude, sowie auf Einzelmaßnahmen im Bereich Heizung und Lüftung.
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