Laut Medienberichten sieht das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz folgende Regelungen in einem 7-Stufenplan in Abhängigkeit der Klimafreundlichkeit des Gebäudes vor:
Beträgt der CO2-Ausstoß weniger als fünf Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr (niedrigste, klimafreundlichste Stufe), müssen die Mieterinnen und Mieter die gesamten CO2-Kosten fürs Heizen übernehmen. Beträgt der Ausstoß mehr als 45 Kilogramm, etwa bei unsanierten Gebäuden, müssen sie nur zehn Prozent der CO2-Kosten tragen.
Diese Pläne folgen dem Gedanken, dass Mieter auf den Sanierungszustand des Gebäudes im Gegensatz zum Vermieter keinen Einfluss haben.
Ein Referentenentwurf zu dieser Neuregelung wird bis Mitte März erwartet. Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, dass Vermieter schon zum 1 Juni Teile des CO2-Preises zu tragen haben. Derzeit ist unklar, ob die Regelung noch dieses umgesetzt wird oder erst spätestens zum Jahresbeginn 2023.
Der Energieberaterverband GIH weist darauf hin, dass energetische Modernisierungen von schlecht oder gar nicht energetisch sanierten Gebäuden nun deutlich für Eigentümer, die die Immobilie nicht selbst bewohnen, attraktiver werden. Daher ist es sehr wichtig, die durch die Sanierung eingesparten CO2-Kosten in die Amortisationsberechnung einzubeziehen. Energetische Maßnahmen zahlen sich durch den wohl immer weiter steigenden CO2-Preis dadurch noch schneller aus. Dieser liegt derzeit bei 30 Euro pro Tonne CO2. Er erhöht sich bis 2025 auf 55 Euro. Auch für die Folgejahre gehen Experten von einer deutlichen Steigerung aus. Auch dreistellige CO2-Preise sind in diesem Jahrzehnt wohl realistisch.
Auf die Laufzeit einer Heizung von rund 20 bis 25 Jahren können somit oft über 10.000 Euro zusätzliche Kosten durch einen Austausch eingespart werden.
In dem Artikel Neue CO2-Bepreisung gilt seit 1. Januar – Auswirkungen für Sanierung hat der GIH eine Beispielrechnung für die Mehrkosten des CO2-Preises für ein Standardhaus erstellt.