Die KfW setzt den Förderfahrplan in der Heizungsförderung weiter um: Seit dem 30. September 2024 können selbstnutzende Einfamilienhausbesitzerinnen und -besitzer, die eine Zuschusszusage für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung von der KfW erhalten und die Maßnahme bereits umgesetzt haben, die für die Prüfung und Auszahlung erforderlichen Nachweise digital im Kundenportal einreichen.
KFW-Heizungsförderung