Klimafreundliche Stromerzeugung wird bisher gefördert. Der örtliche Netzbetreiber muss dem Einspeiser – also auch Privatleuten mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach – den Strom gegen eine festgelegte Vergütung abnehmen. Nach EEG-Förderende und den bisherigen gesetzlichen Regelungen in Deutschland haben Anlagenbetreiber ab dem Jahreswechsel nun keinen Anspruch mehr auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms.
Zwar hat die EU bereits Ende 2018 mit der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie gute Voraussetzungen zur Stärkung der wirtschaftlichen solaren Eigenversorgung geschaffen, die Bundesregierung zögert jedoch mit der sinnvollen Umsetzung in nationales Recht. Nach der EU-Vorgabe wären dann auch diese bestehenden Anlagen zukünftig von Abgaben und der EEG-Umlage zu befreien; außerdem bestünde beim in das Netz eingespeisten Überschussstrom Anspruch auf eine Vergütung zu Marktpreisen.
Um den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, haben nun das Bündnis Bürgerenergie e.V. und der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. die Petition „Wir brauchen jetzt ein Recht auf solare Eigenversorgung! Hausgemachte Energie für alle!“ an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gestartet.
Zu diesem Thema berichtete der GIH bereits am 07.02.2020: Photovoltaik: Ende der EEG-Förderung