Der Bundestag hat am 18. Juni und der Bundesrat am 3. Juli das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgesegnet. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 13. August tritt es zum 1. November in Kraft. Wichtige Änderungen für Energieberater sind die verbindliche Beratung bei bestimmten Anlässen, Zulassung von Meistern und Techniker für Energieausweis in Nichtwohngebäuden und Änderungen beim Berechnungsverfahren.