Nachfolgend sind die Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den Bereichen Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) dargestellt, die ab dem 28. Juli 2022 gelten. Zusätzlich sind auch die Änderungen im Bereich der Einzelmaßnahmen (EM) dargestellt, welche ab dem 15. August 2022 gelten.
KfW veröffentlicht Regelungen zur BEG ab 1. Juli
KfW veröffentlicht Regelungen zur BEG ab 1. Juli
Die KfW informiert zum Start der BEG Wohngebäude und Nichtwohngebäude ab 1. Juli sowie zu Übergangsregelungen für die „Energieeffizient Bauen und Sanieren“-Produkte. Darüber hinaus stellt die KfW Informationen zur Erstellung BzA, gBzA und der BEG-Prüftools bereit.