Ab 2023 wird das Effizienzhausniveau 55 gesetzlicher Neubaustandard werden – dazu muss das Gebäudeenergiegesetz geändert werden. Aktuell wurde hierfür ein Referentenentwurf vorgelegt, in dem in der bestehenden Systematik Anforderungswerte für die energetischen Kenngrößen zu Primärenergiebedarf und Gebäudehülle angepasst werden.