In den KfW-Förderprodukten „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ werden für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen von Wohn- und Nichtwohngebäuden deutlich höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträgen gewährt. Die folgenden Änderungen gelten ab 24. Januar.