Jüngst wurde die Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchswerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand sowie die Druckapplikation für Energieausweise nach GEG veröffentlicht.
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise im Nichtwohngebäudebereich
Ausstellungsberechtigung für Energieausweise im Nichtwohngebäudebereich
Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. November wird bei der Ausstellberechtigung für Energieausweise nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden. Vertreter/-innen der bisher in der EnEV benannten Handwerks- und Technikerberufe und Innenarchitekt/-innen sind künftig berechtigt, auch Energieausweise für Nichtwohngebäude auszustellen, wenn sie die Anforderungen (z.B. eine entsprechende Weiterbildung) erfüllen.
GIH-Pressemitteilung zum Gebäudeenergiegesetz: Viele Chancen verpasst
GIH-Pressemitteilung zum Gebäudeenergiegesetz: Viele Chancen verpasst
Nach einem langwierigen Verfahren hat der Bundestag heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet – und quasi auf der Zielgeraden noch leichte Anpassungen vorgenommen. Beim Energieberaterverband GIH freut man sich, dass freie Berater doch noch für die zu bestimmten Anlässen vorgesehenen Pflichtberatungen zugelassen wurden. Dennoch überwiegt bei Deutschlands größter Energieberatervereinigung das Gefühl, dass der Gesetzgeber zu viele Chancen ausgelassen hat.